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Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis.

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Nun ist es an den Leistungsträgern und Leistungserbringern, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG unterstützt die Träger der Eingliederungshilfe in diesem Prozess mit Informationen, Fachdiskussionen auf dieser Website und Veranstaltungen.

Sozialräumliches Denken integrieren

Wie lässt sich sozialräumliches Denken und Handeln in die praktische Arbeit von Leistungsanbietern bzw. Leistungserbringern integrieren? Gibt es positive Beispiele?

Im Mittelpunkt sozialräumlichen Denkens und Handelns steht immer der Wille des jeweiligen (leistungsberechtigten) Menschen. Daran anknüpfend und darauf aufbauend geht es darum, ein Unterstützungssetting zu entwickeln, in dessen Zentrum all die Dinge stehen, die der Mensch selbst tun kann. Grundsätzlich gilt: Weiterlesen

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Kombination von Trägerbudget und Persönlichem Budget

Lassen sich Träger- bzw. Einrichtungsbudgets mit dem persönlichen Budget kombinieren?

Eine Kombination aus Trägerbudget und persönlichem Budget ist generell möglich, aber nicht wünschenswert.(Weiterlesen)

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Vor- und Nachteile von Trägerbudgets

Welche Vor- und Nachteile haben Träger- bzw. Einrichtungsbudgets gegenüber anderen Vergütungsformen wie Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf und Stundensätzen?

Ein großer Vorteil der Trägerbudgets ist der geringere Verwaltungsaufwand beim Träger der Eingliederungshilfe sowie beim Leistungserbringer durch den Wegfall kleinteiliger Einzelfallabrechnungen. (Weiterlesen)

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25. April 2024

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Person mit Sehbehinderung, die an einem Computer sitzt und mit Braille-Tastatur bedient.

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung des § 71 SGB XII

Mit den neuen Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII knüpft der Deutsche Verein an die bereits im Jahr 2010 gegebenen Empfehlungen zur Altenhilfe an. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft sowie die Selbsthilfe der wachsenden Gruppe der älteren Menschen zu stärken.

25. April 2024

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt zwei Personen, eine sitzt im Rollstuhl, eine läuft neben ihr her. Sie sind auf einem Weg unterwegs, an dem in der Ferne eine Schild mit den Buchstaben BTHG steht.

Drei Fragen an Prof. Dr. Katja Nebe

Die Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit der Universität Halle-Wittenberg beantwortet drei Fragen zu den Erfolgen und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Lesen Sie jetzt die dritte Ausgabe unseres Kurzinterview-Formats.

Unsere Fachdiskussionen

Abgeschlossen

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX

Das Bedarfsermittlungsinstrument nach § 118 SGB IX soll eine bundesweit einheitliche Grundlage zur Bedarfsermittlung schaffen und gleichwertige sowie vom Wohnort unabhängige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

Abgeschlossen

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt aus der Vogelperspektive drei Menschen an einem Schreibtisch. Hinter dem Schreibtisch mit Computer und Unterlagen sitzt eine Person. Die anderen beiden, ein Mann im Rollstuhl und eine Frau, sitzen davor. Sie besprechen gemeinsam etwas.

Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe

Der Sozialraum spielt eine besondere Rolle, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes steht die Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen sozialraumorientierter auszurichten. Wie kann die Umsetzung gelingen?

BTHG-Kompass Version 4.5

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt ein abstraktes Kreisdiagramm.

Neue Frage-Antwort-Paare

Hier finden Sie eine Übersicht aller neuen Fragen-Antwort-Paare aus der aktuellen Version des BTHG-Kompasses. Über die Funktion Beiträge lesen und verfassen unter jeder Antwort können Sie weitere Fragen und Beiträge einreichen.

Unsere Veranstaltungen

29.05.2024

Das Bild ist eine Illustration in Gelb, Blau und Pink mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Person, die einen gestrickten Schal um den Hals trägt. Der Schal ist in verschiedene farbliche Segmente unterteilt, die für verschiedene Anteile stehen.

Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess

Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der verschiedene Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.

Veranstaltungsrückblick

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Skyline einer Stadt. Mit Pfeilen sind verschiedene Einrichtungen eingetragen wie zum Beispiel Kino oder Arzt.

Soziale Teilhabe: Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilhabe im Sozialraum

Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen.

Veranstaltungsrückblick

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

Vergangene Veranstaltungen des Projektes

Die Dokumenation der vergangenen Verantaltungen mit Mitschnitten, Präsentationen der Referentinnen und Referenten und weiterführenden Links und Materalien zu den jeweiligen Themenbereichen finden Sie unter dem folgenden Link. Die Bearbeitung der Mitschnitte nimmt erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch, daher bitten wir an dieser Stelle um etwas Geduld.

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